Sanierung Echter Hausschwamm (Serpula lacrymans)
Fruchtkörper und Myzele des Echten Hausschwammes werden bei Beginn der Sanierung vom Mauerwerk und Hölzern entfernt.
Alle Hölzer im Befallsbereich werden mindestens 1 m über sichtbaren Befall hin abgeschnitten und als Sondermüll entsorgt, die abgeschnittenen Hölzer werden durch neue imprägnierte Hölzer ersetzt.
Mauerwerksfugen sollten 1,5 m über sichtbaren Befall in alle Richtungen 2 - 3 cm tief ausgekratzt werden um so Myzele und Stränge des Echten Hausschwammes zu entfernen und um gleichzeitig dem Wachstum des Pilzes im Mauerwerk nachzugehen.
Hiernach wird mit einem Gasbrenner das Mauerwerk mehrmals großflächig abgeflammt bis keine Myzele und Stränge mehr sichtbar sind
Das Mauerwerk wird jetzt Stein für Stein gesäubert.
Über so genannte Mauerwerkspacker wird dann mindestens dreimal eine vorher errechnete Menge eines zugelassenen Schwammsperrmittel in das Mauerwerk verpresst (Bohrlochinjektion)
Alle Arbeiten entsprechen der DIN 68800 und werden entsprechend WTA Merkblatt 1-2-05/D ausgeführt
Die gesamte Sanierung wird für den Auftraggeber schriftlich dokumentiert und nach Beendigung der Arbeiten übergeben.