Ein Sachverständigengutachten ist unerlässlich wenn Zweifel an der Substanz des Gebäudes bestehen oder bestimmte Bedingungen vorhanden sind, die ein Gutachten erforderlich machen. Oft können durch einen Sachverständigen letzte Zweifel beim Kauf eines Hauses ausgeräumt oder bestätigt werden.
Die Bauüberwachung im Auftrag des Eigentümers zahlt sich in der Regel immer aus, da eine Beseitigung unenddeckter Mängel nach Jahren oft sehr kostspielig ist und meißt mit Streitigkeiten einher geht.
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Über allem steht die Frage ist die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens oder einer ordentlichen Bauplanung notwendig. Nicht wenige Bauherren mussten die Erfahrung machen, dass fehlende, unvollständige oder schlechte Planungsunterlagen im günstigsten Fall zu erheblichen Mehrkosten führen.
Welche finanzielen und gesundheitlichen Konsequenzen ein nicht erkannter Echter Hausschwamm, Schimmelpilz bei der
Sanierung eines Hauses hat, muss hier nicht näher ausgeführt werden. Bei Hausschwamm besteht in verschiedenen Bundesländern Meldepflicht!
Unser Aufgabengebiet:
Holzschutzgutachten, Sachverständigengutachten, Bauüberwachung, Bauherrenvertretung, Echter Hausschwamm, Holzschutz, Schimmelpilz, Abdichtung von Balkonen und Terrassen, feuchte Wände, Salze im Mauerwerk, Schwammbekämpfung, Sanierung von Hausschwamm im Mauerwerk, Denkmalschutz, Holzschutzgutachter, Schädlingsbekämpfung, Hausbockkäfer, Anobien, Polyacrylatabdichtung sowie Bautrocknung